Tatsächliche Betroffenheit durch die Flugroute CINDY-S

Im Zuge der Diskussion um die Abflugroute CINDY-S wird seitens der beteiligten Behörden und Gremien wiederholt auf eine „Gesamtentlastung“ durch die Routenverlagerung verwiesen. Diese Bewertung basiert auf modellgestützten Lärmberechnungen und einer aggregierten Betrachtung von Be- und Entlastungseffekten, die den Kurvenflug jedoch nachweislich nicht korrekt abbilden.

Um die Auswirkungen für die Bevölkerung transparenter einordnen zu können, wurde ergänzend eine vereinfachte Gegenüberstellung der Einwohnerzahlen betroffener und entlasteter Kommunen vorgenommen.

Dabei wird nicht die individuelle Lärmbelastung einzelner Haushalte abgebildet, sondern die Frage betrachtet, wie viele Menschen durch die Routenverlagerung tatsächlich neu oder stärker betroffen sind bzw. als entlastet gelten.

CINDY S Fluglaerm Gemeinden

Einordnung der Zahlen

Diese Gegenüberstellung erhebt keinen Anspruch auf eine lärmphysikalische Detailbewertung. Ziel ist vielmehr eine transparente Einordnung der Verteilungswirkung der Routenverlagerung auf Basis verfügbarer Bevölkerungszahlen und der tatsächlich nachweisbaren Betroffenheit.

Die Betrachtung zeigt, dass einer rechnerischen Entlastung von rund 10.000 Einwohnern eine Betroffenheit von über 70.000 Einwohnern gegenübersteht. Insbesondere kleinere Kommunen, die bislang nicht oder nur geringfügig von Fluglärm betroffen waren, werden nun erstmals oder deutlich stärker belastet.

Die zugrunde gelegten Einwohnerzahlen basieren auf öffentlich zugänglichen Daten der jeweiligen Kommunen sowie des Statistischen Landesamts Hessen (Hessisches Statistisches Landesamt, aktuellste verfügbare Werte).

Die Zuordnung „belastet“ bzw. „entlastet“ erfolgt auf Grundlage veröffentlichter Darstellungen zur Routenführung CINDY-S sowie Berichterstattungen regionaler Medien und Stellungnahmen betroffener Kommunen und Bürgermeister (Siehe beispielsweise eine Verringerung um „10.000 betroffene Personen“ laut FLK pm_flk_zur_277._sitzung_am_2.10.2024.pdf).

Die anteilige Berücksichtigung einzelner Gemeinden (z. B. Darmstadt-Wixhausen, Langen) erfolgt auf Basis der räumlichen Lage innerhalb der betroffenen Korridore.

Fazit

Die vereinfachte Gegenüberstellung macht deutlich, dass die Diskussion um eine „Gesamtentlastung“ oder die Behauptung keiner "Mehrbelastung" durch die Flugroutenverschiebung maßgeblich von der gewählten Betrachtungsmethodik abhängt. Während die angewandten modellbasierten Bewertungen eine Entlastung ausweisen können, zeigt die Betrachtung auf Basis tatsächlich betroffener Einwohner eine deutlich breitere Verlagerung der Belastung.